Wenn es im Gericht um Dinge geht, die dich betreffen, also zum Beispiel, wenn deine Eltern sich streiten, wo du leben sollst oder wer dich wie oft sehen darf, oder wenn herausgefunden werden
soll, ob es dir gut geht, dort wo du gerade lebst, dann beauftragt der Familienrichter einen Verfahrensbeistand. Ich bin als Verfahrensbeistand dein Anwalt, der sich für Dich einsetzt, mit
dir spricht und dich im Verfahren vertritt. Zuerst rufe ich deine Eltern an, oder diejenigen, bei denen du lebst. Wenn du Älter bist, melde ich mich direkt bei dir. Da es um dich als
Minderjährigen geht, gibt es auch das Jugendamt, das den Auftrag hat, dir und deinen Eltern zu helfen. Daher kommt es manchmal, dass du zweimal mit jemandem sprechen sollst. Einmal mit dem
Jugendamt und einmal mit mir.
Ich besuche dich dort, wo du gerade wohnst, so lernst du mich persönlich kennen. Manchmal spreche ich erst kurz mit deinen Eltern oder den Menschen, bei denen du lebst, aber nur, wenn dir das recht ist. Vielleicht hast du Lust, mir dann dein Zimmer zu zeigen und mir zu erzählen, was du gerne machst und wofür du dich interessierst. Dann sprechen wir über deine Situation. Alles was du mir erzählen willst, schreibe ich hinterher auf und gebe es dem Richter, damit der gut entscheiden kann. Dann sitze ich für dich im Gerichtsverfahren und höre mir alles an und sage, wie ich das sehe. Das kann ich dir hinterher alles erzählen und dir die Entscheidung des Richters erklären.
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