Als Verfahrensbeistand bin ich der gerichtlich bestellte Vertreter der Interessen des Kindes in kindschaftsrechtlichen Verfahren, auch "Anwalt des Kindes" genannt. Es handelt sich vor dem Familiengericht zum Beispiel um Streitigkeiten betreffend das Sorge- oder Umgangsrecht, oder um Kindeswohlgefährdung. Da die Kindeseltern in diesen Verfahren häufig durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, das betroffene Kind andererseits im Spannungsfeld der – gegensätzlichen – Interessen seiner Eltern steht, hat der Gesetzgeber auch in Umsetzung des „Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten“, durch die Einführung des Verfahrensbeistandes gemäß § 158 FamFG dem minderjährigen Kind einen Interessenvertreter zur Seite gestellt, um seine Rechte zu stärken. Das elterliche Sorgerecht wird dadurch nicht eingeschränkt. Ich vertrete das Kind vom ersten Gespräch bis zum Abschluss der Verhandlung. Dafür gehe ich authentisch und interessiert auf das Kind und die Familie zu und habe das Wohl und den Willen des Kindes stets im achtsamen Blick. Für das Gericht und die Verfahrensbeteiligten fasse ich in einer Stellungnahme im Vorfeld des Prozesses meinen Eindruck der Situation und meine Empfehlungen zusammen. Als Mutter, Familienberaterin und Mediatorin auch für Kinder bin ich für alle Altersstufen gut geschult. Antworten zum Kindschaftsrecht wie elterliche Sorge, Kindesunterhalt und gerichtliche Verfahren finden Sie hier.
Wenn Sie dem Kind die Aufgabenbereiche des Verfahrensbeistands erklären möchten, schauen Sie sich doch diese Seite gemeinsam an.